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Wie wird in der Verwaltung mit Datenschutz und -sicherheit umgegangen?

In Zeiten der Digitalisierung und des zunehmenden Einsatzes von IT-Systemen stellt der Schutz personenbezogener Daten eine immer größere Herausforderung für die Verwaltung dar. Dabei muss nicht nur die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet werden, sondern auch der Schutz vor Cyberangriffen und Datenmissbrauch. In diesem Blogartikel sollen daher die Maßnahmen aufgeführt werden, die in der Verwaltung getroffen werden, um den Datenschutz und die -sicherheit zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen

Der wichtigste Pfeiler für den Datenschutz ist die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. In Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Hierin sind unter anderem die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie die Rechte der Betroffenen geregelt. Unternehmen und Organisationen müssen außerdem seit Mai 2018 die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten, die den Schutz personenbezogener Daten nochmal verschärft hat.

Sensibilisierung und Schulung

Um Datenschutzverletzungen zu verhindern, ist eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter in der Verwaltung unerlässlich. Hierbei ist es wichtig, nicht nur die rechtlichen Bestimmungen zu vermitteln, sondern auch ein Bewusstsein für den Schutz und den Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen. Hierfür bieten sich z.B. Schulungen, Schulungsmaterialien, Leitfäden oder auch Mitarbeitergespräche an.

Datenverarbeitung im Unternehmen

Eine wichtige Maßnahme für den Datenschutz sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Unternehmen ergriffen werden. Hierzu zählen z.B. die Datensicherung, die sichere Aufbewahrung personenbezogener Daten und der Einsatz von IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Firewalls oder Antivirenprogrammen. Auch ist eine Verschlüsselung von personenbezogenen Daten empfehlenswert, um eine unbefugte Verwendung oder ein Ausspähen der Daten zu verhindern.

Datenschutzbeauftragter

Jede öffentliche Stelle oder jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser sorgt dafür, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, berät die Verantwortlichen im Unternehmen und ist auch Ansprechpartner für Betroffene. Der Datenschutzbeauftragte ist somit ein wichtiger Ansprechpartner, um den Datenschutz und die -sicherheit in der Verwaltung zu gewährleisten.

Auftragsverarbeitung

Oftmals wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an externe Dienstleister ausgelagert, wie z.B. an IT-Dienstleister oder an Marketingagenturen. In diesem Fall muss eine Auftragsverarbeitung vereinbart werden, in der die Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers geregelt werden. Hierbei müssen die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO beachtet werden, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Fazit

Um den Datenschutz und die -sicherheit in der Verwaltung gewährleisten zu können, müssen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann ein optimaler Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet und somit das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung gestärkt werden.

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