Vortrag: Wie wichtig sind Unternehmertestament und Vorsorgevollmacht?
Ein Unternehmertestament und auch die Vorsorgevollmacht sind so unablässige Dinge und dennoch werden sie einfach so oft schlicht weg vergessen und unterschätzt. Genau das sollte man in gar keinem Fall zulassen, denn damit den Hinterbliebenen und dem Unternehmen die Handlungsfähigkeit erhalten bleibt, hat ein Unternehmertestament und eine Vorsorgevollmacht absolute Priorität. Dennoch sollten bei der Erstellung dieser beiden wichtigen Dokumente einige grundlegende Faktoren Beachtung finden.
Vortrag zum Thema
Auf dem LfK-Unternehmerforum gab es einen guten Vortrag zum Thema Unternehmertestament und Vorsorgevollmacht, den man sich unbedingt anschauen sollte, wenn hier Handlungsbedarf besteht. Ebenso gibt es hier noch ein paar Impressionen vom Unternehmerforum:
Im weiteren Verlauf von diesem Artikel werden die Eigenschaften des Unternehmertestaments und der Vorsorgevollmacht noch mal kurz erläutert.
Das Unternehmertestament
Die Statistik besagt, dass über ein Drittel aller Unternehmensübergaben nach Todesfällen oder schweren Krankheitsverläufen vonstattengehen. Hier gibt es viele Risiken, denn die meisten Nachfolger sind in den meisten Fällen überhaupt nicht gut vorbereitet und die Übergabe ist im Vorfeld kaum geregelt worden, weil ein mangelhaftes Unternehmertestament vorliegt. Das ist auch ein Grund dafür, dass so viel Unternehmen folglich in die Insolvenz gehen müssen. Es deshalb von enormer Wichtigkeit, schon sehr frühzeitig ein Unternehmertestament geschlossen zu haben.
Im Vorfeld sollte jedoch geklärt sein, ob das Unternehmen überhaupt bestehen bleiben soll, oder es eventuelle nur teilweise abgetreten werden muss. Das Abwägen der Notwendigkeiten aus familiärer oder unternehmerischer Sicht ist immer noch ein großes Problem bei der Verfassung. Das Ziel eines Unternehmertestaments soll eine unkomplizierte Übergabe des Unternehmens mit sich bringen, wichtigste Aspekte dabei müssen die Existenzsicherung und der Erhalt des Unternehmens sein.
Die Vorsorgevollmacht
Bei der Vorsorgevollmacht - auch in puncto Unternehmensübergabe - sollte es sich immer um ein notariell beglaubigtes Schriftstück handeln. Dann sind alle Beteiligten auf der wirklich sicheren Seite. Nur durch eine notarielle Beurkundung kann außer Frage stehen, dass die Testierung und auch die Identität Verfassers gewährleistet wird. Es sollte ebenfalls eine notarielle Rechtsberatung in Erwägung gezogen werden. Diese trägt dazu bei, dass alle notwendigen Dokumente ganz eindeutig, klar und ohne rechtlichen Fehler abgefasst werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch unbedingt erwähnt werden, dass eine Privatinsolvenz durchaus vermieden werden könnte, wäre im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht erstellt worden. Es kann durchaus passieren, dass ein Unternehmer geschäftsunfähig wird, z.B. durch eine Krankheit oder durch Behandlungsfehler etc. - sicher eine schwierige Situation. Oft kommt noch die Überforderung der Angehörigen hinzu, die sich nicht mehr mit genügender Aufmerksamkeit um das Unternehmen kümmern, da jetzt ja andere Prioritäten gesetzt sind. Gerade in einem solchen Fall ist aber absolute Eile geboten und wenn hier im Vorfeld keine Vorsorgevollmacht abgefasst worden ist, fühlt sich keiner zuständig und es bleibt viel liegen. So kommen die Versäumnisurteile ins Haus und der Weg in die Privatinsolvenz ist schon vorprogrammiert.
Fazit
Beide Dokumentenarten sollten ungefähr alle 5 Jahre überarbeitet werden, denn die Lebensumstände können sich schnell ändern und deshalb sollten dementsprechende Änderungen gemacht werden.