Zusammenfassung über das Handels- und Gesellschaftsrecht?
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es gehört zu dem Privatrecht. Für Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) vorrangig vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesellschaftsrecht ist ebenso ein Teil des Privatrechts und regelt die Beziehungen zwischen Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen.
Das Handelsrecht
Das HGB vom 10.05.1897 diente als Grundlage für die heute geltenden privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Normen im Handelsgesetzbuch. Das HGB ist in fünf Bücher gegliedert:
- Buch I behandelt den Kaufmannsbegriff, den Handelsstand, das Registerrecht, das Firmenrecht, die Prokura und die Handlungsvollmacht.
- Buch II behandelt die OHG, die KG und die stille Gesellschaft.
- Buch III behandelt die Buchführungspflicht, das Bilanzrecht und eine Ergänzung für Kapitalgesellschaften.
- Buch IV behandelt allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte und die Sonderbestimmungen der Vertragstypen.
- Buch V behandelt den Seehandel.
Der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches § 1 Absatz 1
Seit dem Reformgesetz vom 22.06.1998 gilt jeder Betreiber eines Handelsgewerbes als Kaufmann. Das HGB unterscheidet zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann, Scheinkaufmann und Kaufmann kraft Eintragung. Das HGB regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten untereinander und zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann. Ergänzend gilt das Bürgerliche Gesetzbuch mit Regelungen von Vollmachten, Kaufverträgen und Werkverträgen. Zusätzlich gelten das Gesellschaftsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Wertpapierrecht, das Gewohnheitsrecht, das Bank- und Börsenrecht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Gesellschaftsrecht
Das deutsche Gesellschaftsrecht wird ergänzt durch das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedsstaaten. Die Regelungen betreffen die Gründung, die Beendigung, die innere Struktur und die Gesellschaftsform der Personenvereinigung. Die Haftung und das rechtliche Verhältnis der Gesellschafter untereinander und zu Dritten sind ebenfalls Teil des Gesellschaftsrechts. Es gibt die nachfolgend aufgeführten Gesellschaftsformen.
Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
- PartReed (Partenreederei)
- EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)
- Stille Gesellschaft
Nichtkapitalistische Körperschaften:
- e.V. (eingetragener Verein)
- Rechtsfähige Stiftung
Kapitalgesellschaften, die juristische Personen sind:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
- KGaA (Kommanditgesellschaft auf AKtien)
- SE (Societas Europaea)
- SCE (Societas Cooperativa Europaea)
- eG (eingetragene Genossenschaft)
- UG (Unternehmergesellschaft)
- REIT-AG (Real-Estate-Investment-Trust-Aktiengesellschaft)