0
Welche Steuervergünstigungen stehen mir zur Verfügung?
Als Steuerzahler gibt es verschiedene Möglichkeiten, um von Steuervergünstigungen zu profitieren. In diesem Blogartikel stellen wir einige dieser Vergünstigungen vor und erläutern, wer von diesen profitieren kann.
Berufliche Aufwendungen
- Arbeitszimmer: Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler ein Arbeitszimmer haben, können Sie dieses als Betriebsausgabe geltend machen. Aber auch Arbeitnehmer können ein Arbeitszimmer absetzen, wenn sie dafür keine anderweitige Möglichkeit haben, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Hier sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie beispielsweise die ausschließliche Nutzung des Arbeitszimmers für berufliche Zwecke.
- Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort haben, können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Hierzu gehören beispielsweise Miet- und Nebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen.
- Fachliteratur und Fortbildungskosten: Die Kosten für Fortbildungen und Fachliteratur können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Hierzu gehören beispielsweise Schulungen, Fachbücher und Kongressbesuche.
Familienbezogene Vergünstigungen
- Kinderfreibetrag: Eltern können für jedes Kind einen Freibetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dieser beträgt im Jahr 2023 6.024 Euro pro Kind.
- Kinderbetreuungskosten: Wenn Sie berufstätig sind und Ihr Kind in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder in einem Hort betreuen lassen, können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Hierbei gibt es allerdings bestimmte Grenzen bezüglich der maximalen Höhe der absetzbaren Kosten.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wenn Sie jemanden mit haushaltsnahen Tätigkeiten beauftragen, wie beispielsweise Fensterputzen oder Gartenpflege, können Sie einen Teil der Kosten als Steuervorteil geltend machen. Hierbei können bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr, abgesetzt werden.
Vermögensbezogene Vergünstigungen
- Sparerpauschbetrag: Wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen haben, wie beispielsweise Zinsen auf einem Sparbuch oder Dividenden aus Aktien, können Sie den Sparerpauschbetrag geltend machen. Dieser beträgt für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro im Jahr.
- Riester-Rente: Wenn Sie für Ihre Altersvorsorge einen Riester-Vertrag abschließen, können Sie von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Hierbei können Sie bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerlich geltend machen.
- Vermietung und Verpachtung: Wenn Sie Immobilien vermieten oder verpachten, können Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Hierzu gehören beispielsweise Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie Abschreibungen auf das Gebäude.
Fazit
Es gibt zahlreiche Steuervergünstigungen, von denen Sie als Steuerzahler profitieren können. Um diese allerdings in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Es lohnt sich daher, sich im Vorfeld über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.