Wann kann man in die Private Krankenversicherung wechseln?
Es gibt zur Zeit einige Fristen und Regelungen, was den Wechsel in die Private Krankenversicherung anbelangt. Entscheidend ist hier, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Für jeden gelten andere Regelungen.
Der Wechsel aus der Gesetzlichen Krankenkasse
Bei diesem System gibt es die Pflicht-Mitgliedschaft und die freiwillige Versicherung. Welche Mitgliedschaft man hat bzw. wählen kann, kommt ganz auf das Einkommen an (Versicherungspflichtgrenze). Wenn man über die Versicherungspflichtgrenze kommt und die freiwillige Versicherung hat, kann man sofort in die Private Krankenversicherung wechseln. Man hat aber in der Regel eine 2 monatige Kündigungsfrist bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Auch hat man bei Berufsbeginn gesonderte Regelungen für den Wechsel. Nach der Ausbildung oder dem Studium, geht man in der Regel ein Angestelltenverhältnis ein. Wenn dies der Fall ist, kann man sich sofort an die Private Krankenversicherung wenden.
Entwicklung der Einkommensgrenze
- 2014: 53.550 €
- 2013: 52.200 €
- 2012: 50.850 €
- 2011: 49.500 €
- 2010: 49.950 €
- 2009: 48.600 €
- 2008: 48.150 €
Wenn man schon in der Privaten Krankenversicherung ist
Oft wollen Menschen auch einfach die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie schon lange Mitglied sind. Hier muss man sagen, dass man den Vertrag gründlich lesen sollte, da jede Private Krankenversicherung andere Fristen für die Kündigung aufweist. Wenn jedoch eine Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung vorliegt, darf man das besondere Kündigungsrecht nutzen und vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Hier sind die Kündigungsfristen sehr knapp bemessen, daher sollte man schnell handeln.