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Kündigungsschreiben für den Steuerberater?

Steuerberatungsverträge, welche für eine laufende steuerliche Beratung abgeschlossen wurden, sind in der Regel Dienstverträge und daher jederzeit ohne Einhaltung von bestimmten Fristen kündbar.

Wie ist ein Dienstvertrag zu erkennen?

Ein Steuerberatungsvertrag wird normalerweise durch ein Angebot (siehe hierzu § 145 BGB) und dessen Annahme (siehe § 146 ff BGB) abgeschlossen. Dabei sind das Angebot sowie die Annahme einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärungen. Eine Willenserklärung kommt immer durch schlüssiges Verhalten der Personen oder durch eine entsprechende Unterschrift zustande. Dabei ist keine Schriftform notwendig und der Vertrag kann auch mündlich oder durch entsprechendes Verhalten der Parteien zustande kommen. So wird in der Regel die Übernahme einer steuerlichen Beratung mit der Hauptaufgabe, den Unternehmer in Sachen der Steuersparmöglichkeiten zu beraten und das Unternehmen in allen Angelegenheiten vor dem Finanzamt zu vertreten, vom Gesetzgeber als Dienstvertrag eingestuft. Da die Kündigungsfristen eines Dienstvertrages sich stark von den Kündigungsfristen eines Werkvertrages unterscheiden, ist eine Prüfung, ob ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, zwingend notwendig.

Woran erkennt man einen Werkvertrag?

Anders als bei einem Dienstvertrag steht bei einem Werkvertrag eine mit Erfolg zu erledigende, zuvor genau spezifizierte Leistung im Vordergrund. Daher gelten Steuerberatungsverträge, die die Erstellung von bestimmten Steuererklärungen und Abschlüssen, sowie die Erledigung einer zuvor genau beschriebenen Buchführung als Aufgabenbeschreibung enthalten, immer als Werkverträge. Denn in diesen Verträgen ist die Erbringung einer bestimmten Leistung geregelt und keine laufende steuerliche Beratung. So ist ein Steuerberatungsvertrag für einen Dauermandanten, der neben der Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten auch das Anfertigen von Steuererklärungen und Abschlüssen sowie die Erledigung der laufenden Buchführung beinhaltet, vom BGH als Dienstvertrag eingestuft. Nur Einzelaufträge, die keine allgemeine und laufende Tätigkeit beinhalten, gelten als Werkverträge.

Die Kündigungsfristen von Dienstverträgen und Werkverträgen

Dienstverträge sind nach § 627 BGB fristlos kündbar. Der Steuerberater kann nur für bereits erbrachte Leistungen eine Vergütung verlangen. Bei einem Werkvertrag ist auch eine fristlose Kündigung möglich, nur kann der Steuerberater nach § 649 BGB sein volles Honorar verlangen. Eine Kürzung ist nur aufgrund eines wichtigen Kündigungsgrundes möglich. Ein Werkvertrag kann also nur nach Vollbringung des Werkes gekündigt werden. In der Regel sind aber Steuerberatungsverträge als Dienstverträge einzustufen und somit fristlos und ohne weitere Zahlungsverpflichtung kündbar.

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